Inklusion

Inklusion als menschenrechtlicher Auftrag

Der Sozialpädagogische Verein versteht Inklusion als menschenrechtlichen Auftrag, der sich aus der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der UN-Behindertenkonvention und der UN-Kinderrechtskonvention ergibt.

Inklusion leben bedeutet für den Träger einen Prozess zu gestalten, für den alle Beteiligten offen sein müssen und der vonseiten der Einrichtungen und des Trägers demokratische Strukturen auf allen Ebenen voraussetzt.

Inklusion als menschenrechtlicher Auftrag

Im Dialog zwischen Kindern, Eltern und Bezugspersonen werden Möglichkeitsräume geschaffen, die für alle Kinder die Chance bieten, sich gesund zu entwickeln und Teil der Kita Gemeinschaft zu werden.

Kinder mit einem besonderen Förderbedarf brauchen dafür Eltern und Bezugspersonen in den Einrichtungen, die Mittel und Wege finden sich zu verständigen und alle Kinder mit ihren besonderen Begabungen und Herausforderungen wahrnehmen, annehmen und einfühlsam begleiten.

Gelebte Vielfalt in den Einrichtungen setzt voraus, dass Bezugspersonen Exklusionsrisiken erkennen, Vorurteile reflektieren und in einer Haltung des gemeinsamen Lernens die Kita öffnen für Begegnungen aller Kinder untereinander.

Inklusion macht unter Umständen eine Überprüfung der vorhandenen Konzepte notwendig und eine ständige Überprüfung der Haltung gegenüber den Kindern, die die Kita besuchen. Vor allem aber braucht es Bezugspersonen, die neugierig sind auf Neues und in der Vernetzung im Team und mit anderen Institutionen Unterstützung suchen und annehmen können.

So verstanden ist Inklusion eine Herausforderung, aber auch eine Bereicherung. Zur Unterstützung inklusiver Prozesse bietet der Träger Inklusionsberatung an, aber natürlich bei Bedarf auch Begleitung durch die Fachberatung.