Besonderer Förderauftrag (BeFö)

Fördergelder für besondere Förderbedarfe

Durch die zusätzlichen finanziellen Mittel der Stadt Frankfurt ist es möglich, in allen Einrichtungen des Trägers, die den Status „Besonderer Förderbedarf“ haben, Fachkräfte und pädagogische Zusatzkräfte mit Fähigkeiten, die dem Anspruch des besonderen Förderbedarfs gerecht werden, anzustellen.

22 Einrichtungen des Sozialpädagogischen Vereins sind sogenannte BeFö-Einrichtungen.

Fördergelder für besondere Förderbedarfe

Dem Gedanken des „Besonderen Förderauftrags“ der Stadt folgend, haben die Einrichtungen in den Sozialräumen mit verdichteten Problemlagen anhand der Trägerkonzeption entsprechende konzeptionelle Profile entwickelt.

Alle BeFö-Beauftragten aus den Einrichtungen werden vier Mal jährlich zu den Befö-Treffen des Trägers eingeladen, in denen sie in Bezug auf die mit dem BeFö-Auftrag verbundenen Themen, wie z. B. Armut, Resilienz, alltagsintegrierte Sprachbildung inklusive Mehrsprachigkeit, Rassismuserfahrungen und Diskriminierung, Gestaltung von Vielfalt, Partizipation, Kinderrechte geschult werden.

Als Multiplikator:innen tragen sie die bearbeiteten Themen wieder in die Teams. Ziel ist dabei immer eine Stärkung der ressourcenorientierten und dialogischen Grundhaltung der Mitarbeiter:innen. Die zuständigen Fachberatungen thematisieren bei Bedarf BeFö Themen in Teamsitzungen der betreffenden Einrichtungen und begleiten die Teams in der konzeptionellen Weiterentwicklung.

Wir verstehen den Auftrag als einen Prozess, der die Veränderung der Bedarfe von Kindern und Familien immer wieder neu in den Blick nimmt sowie aus Sicht des Trägers zudem die Veränderungen in den Teams und damit veränderte Fortbildungsbedarfe berücksichtigt.

Insgesamt ergeben sich folgende fachliche Anforderungen an die Einrichtungen:

  • Eine positive und ressourcenorientierte Grundhaltung.
  • Die Stärkung von Resilienz bei den Kindern.
  • Die Gestaltung von Strukturen, die Partizipation von Kindern ermöglichen.
  • Eine dialogische und vorurteilsbewusste Grundhaltung in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern.
  • Eine Gestaltung von und der Umgang mit Vielfalt in den Einrichtungen.
  • Ein Bewusstsein über und die Reflexion von sozialer Ausgrenzung, Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen sowie den Auswirkungen von Armuts- und Fluchterfahrungen.
  • Vernetzung im Stadtteil und eine lebensweltliche und sozialräumliche Orientierung durch die Bezugspersonen.