Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zum Thema Betreuung, Anmeldung oder Kosten? Dann hilft Ihnen diese Sammlung der meist gestellten Fragen sicherlich weiter.

A

Wie kann ich mein Kind anmelden?

Über das kindernetfrankfurt haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind vormerken zu lassen. Dort sind alle unsere Einrichtungen hinterlegt.

Unsere Einrichtungen finden Sie hier

 

Ist die Anmeldung/Vormerkung für einen Platz schon vor der Geburt meines Kindes möglich?

Die Anmeldung/Vormerkung für einen Platz in unseren Einrichtungen ist erst möglich, wenn das Kind geboren ist.

Fragen Sie das Team Ihrer Wunscheinrichtung jedoch gerne vorab nach einem Besichtigungstermin oder Kennenlerngespräch.

Ab welchem Alter werden Kinder aufgenommen?

Einen Platz in einer unserer Kindertageseinrichtungen gibt es im Alter von einem Jahr bis Ende Grundschulzeit.
Genaue Altersangaben entnehmen Sie bitte der jeweiligen Einrichtung.

Wann melde ich mein Kind an?

Sie können Ihr Kind unmittelbar nach der Geburt vormerken lassen.

Einen Platz in einer unserer Einrichtungen gibt es nur für in Frankfurt gemeldete Kinder im Alter von einem Jahr bis Ende der Grundschulzeit.

Der Tag der Geburt des Kindes ist das frühestmögliche Anmeldedatum.

Ich komme nicht aus Frankfurt - kann ich mein Kind trotzdem beim Sozpäd anmelden?

Nein, leider können derzeit auswärtige Kinder (das heißt Kinder aus anderen Kommunen) keinen Platz in Frankfurter Kindertageseinrichtungen erhalten, da aufgrund des enormen Geburtenzuwachses die Plätze für Frankfurter Familien benötigt werden.

Wie werde ich über den Stand meiner Vormerkung informiert?

Mit einem gültigen Log-in können Sie jederzeit die laufenden Vormerkungen und zugehörigen Benachrichtigungen im kindernetfrankfurt einsehen.

Über ein Platzangebot werden Sie zusätzlich durch eine E-Mail informiert.

Wer ist meine Ansprechperson in der Geschäftstelle?

Unsere Geschäftsstelle am Bornheimer Uhrtürmchen steht Mitarbeitenden und Eltern tatkräftig zur Seite.

Hier finden Sie die richtige Ansprechperson für Ihr Anliegen.

 

B

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Sie können Ihre Bankverbindung jederzeit schriftlich (mit Unterschrift) per Post oder per E-Mail  (betreuungsvertraege@sozpaed-verein.de) ändern. In unseren Einrichtungen haben wir Änderungsformulare, die Sie hierfür nutzen können.

Für welchen Zeitraum muss ich Beiträge bezahlen?

Elternbeiträge sind für jeden Monat zu zahlen, für den ein gültiger Betreuungsvertrag besteht.

Sie werden immer für den vollen Monat erhoben.

Können die Beiträge steuerlich abgesetzt werden?

Elternbeiträge können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten einkommensmindernd geltend gemacht werden.

Wie hoch sind die Kosten für die Kinderbetreuung?

Die Kosten der Betreuung hängen davon ab, wie lange Ihr Kind betreut wird und wie alt es ist.

 

Vom 01.06.2023 an gelten für Kinder ab dem 1. eines Monats, in dem das Kind das 2. Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt folgende Festlegungen:

 

  • Die Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungsdauer (halbtags, Teilzeit, ganztags).
  • Die Entgeltfreiheit gilt für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
  • Das Entgelt für Essen bzw. Getränke bleibt von dieser Regelung unberührt.
  • Ein Anspruch auf einen Ganztagsplatz wird durch diese Regelung nicht geschaffen.

 

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Wie kann ich den Betreuungsumfang für mein Kind ändern?

Wenn Sie den Betreuungsumfang ändern möchten, wenden Sie sich an Ihre Einrichtung und erfragen die nächsten Schritte.

Wie sind die Betreuungszeiten beim Sozpäd?

Folgende Öffnungszeiten gelten in unseren Einrichtungen:

 

Krabbelstube:

07.30 Uhr bis 15:00 Uhr – Zweidrittel

07.30 Uhr bis 17:00 Uhr – ganztags

 

Kinderläden:

07.30 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Schülerläden:

11.30 Uhr bis 17:00 Uhr – Zweidrittel

07.30 Uhr bis 17:00 Uhr – in den Ferien

 

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten von Einrichtung zu Einrichtung variieren können!

Was sind BeFö-Einrichtungen?

BeFö-Einrichtungen sind Einrichtungen mit einem „Besonderen Förderauftrag“.

Dem Gedanken des „Besonderen Förderauftrags“ der Stadt folgend, haben die Einrichtungen in den Sozialräumen mit verdichteten Problemlagen anhand der Trägerkonzeption entsprechende konzeptionelle Profile entwickelt.

Durch die zusätzlichen finanziellen Mittel der Stadt Frankfurt ist es möglich, in allen Einrichtungen des Trägers, die den Status „Besonderer Förderbedarf“ haben, Fachkräfte und pädagogische Zusatzkräfte mit Fähigkeiten, die dem Anspruch des besonderen Förderbedarfs gerecht werden, anzustellen.

22 Einrichtungen des Sozialpädagogischen Vereins sind sogenannte BeFö-Einrichtungen.

 

Mehr Informationen zum Thema BeFö gibt es hier.

D

Wer sind meine Ansprechpersonen in Sachen Datenschutz?
Verantwortliche:r im Sinne der EU DSGVO

Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V.

Mainkurstr. 2 | 60385 Frankfurt am Main

Geschäftsführender Vorstand:

Elisabeth Strüber, Margit Franz-Gumienny

Telefon: +49 69 348 72 70 0
info@sozpaed-verein.de

Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter

Kai Schwardt

Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V.
Mainkurstr. 2 | 60385 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 348 72 70 0
datenschutzbeauftragter@sozpaed-verein.de

 

 

Interne Datenschutzkoordinatorin

Patricia Schmitt

Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V.
Mainkurstr. 2 | 60385 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 348 72 70 0
p.schmitt@sozpaed-verein.de

Was passiert mit meinen Daten?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unseres Vertragsverhältnisses direkt von Ihnen erhalten.
Zudem verarbeiten wir, soweit erforderlich, personenbezogene Daten, die wir von öffentlichen Stellen (z.B. kindernetfrankfurt), Förderstellen, Jugendämtern erhalten.

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

E

Wie erfolgt die Eingewöhnung?

Die Aufnahme eines Kindes in die Krabbelstube oder auch in den Kinderladen stellt für Eltern und Kind eine große Herausforderung dar.
Nicht nur die ungewohnte Umgebung, sondern auch die Trennungssituation stellen das Kind vor eine große Hürde.
Sowohl Kind als auch Eltern müssen sich an die neue Umgebung gewöhnen.
Je vertrauter Sie sich mit den Erzieher:innen und der Einrichtung machen, desto besser.

 

Für Kinder ist es wichtig, dass sie spüren, dass ihre Eltern sie mit gutem Gewissen diesen neuen Menschen anvertrauen. Während der Eingewöhnung ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieher:in unabdingbar.
Es ist wichtig, dass Sie während der Eingewöhnung Ihres Kindes persönlich anwesend sind.

 

In den ersten Tagen begleiten Sie Ihr Kind für etwa eine Stunde in der Kleinkindgruppe.
Nach etwa drei Tagen trennen Sie sich für kurze Zeit von Ihrem Kind. Je nachdem, wie sicher sich Ihr Kind fühlt, kann die Anwesenheitszeit Ihres Kindes verlängert werden.

 

Die Eingewöhnung ist dann abgeschlossen, wenn Ihr Kind die/den Erzieher:in als neue Bezugsperson anerkannt hat, der Bezugsperson vertraut und sich von dieser trösten lässt.

 

Die Eingewöhnung Ihres Kindes wird mit Ihnen ausgehend von den Bedürfnissen Ihres Kindes individuell vereinbart.

Wie viel Zeit muss ich für die Eingewöhnung meines Kindes einplanen?

Die Eingewöhnungsdauer ist von Kind zu Kind unterschiedlich und im Vorfeld wenig vorhersehbar. Wir empfehlen den Eltern, sich mindestens 3-4 Wochen Zeit für die Eingewöhnung einzuplanen.

Wie finde ich die richtige Einrichtung für mein Kind?

Mit unseren 91 Einrichtungen bieten wir Ihnen im gesamten Stadtgebiet Frankfurt eine Vielzahl von Betreuungsmöglichkeiten an.

 

Neben der Wohnortnähe sind für Eltern das pädagogische Profil, die Hausgröße, die Öffnungszeiten, das Betreuungsalter des Kindergartens und der Wohlfühlfaktor für die Auswahl entscheidend.

 

Informieren Sie sich über unsere Standorte, unsere pädagogischen Profile und finden Sie so die passende Einrichtung für Ihr Kind in Ihrer Nähe.

Kann ich die Einrichtung vorher kennenlernen?

Ja, in unseren Einrichtungen sind Sie immer herzlich willkommen.
Damit wir uns für Sie und Ihre Fragen genügend Zeit nehmen können, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Ansprechperson vor Ort.

 

Manche unserer Einrichtungen bieten zudem einen „Tag der Offenen Tür“ an.

Diese sind im kindernetfrankfurt einsehbar und bei unseren News.

Wie erfolgt die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Eltern?

Eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern liegt uns besonders am Herzen.
Für Ihr Kind sind Sie die ersten und wichtigsten Bezugspersonen, für uns die wichtigsten Partner bei der Bildung und Erziehung Ihrer Kinder.
Ein vertrauensvoller und enger Austausch mit Ihnen ist daher für uns selbstverständlich.

 

Ob in Tür- und Angelgesprächen, bei regelmäßigen Entwicklungsgesprächen, bei Elternabenden, gemeinsamen Festen und Ausflügen – wir wollen mit Ihnen und dem Elternbeirat im Gespräch sein und gemeinsam dafür Sorge tragen, dass sich ihr Kind bestens entwickelt.

 

Darüber hinaus verschaffen Ihnen die Aushänge vor den Gruppenräumen einen tagesaktuellen Überblick über wichtige Neuigkeiten.
Uns ist Offenheit und Akzeptanz in der Elternarbeit wichtig, um auch in Zukunft Hand in Hand zum Wohle des Kindes zusammen zu arbeiten.

 

Formen und Methoden der Zusammenarbeit
  • Aufnahmegespräch
  • Informationsnachmittag
  • Tür- und Angelgespräche zum Informationsaustausch
  • Aushänge mit aktuellen Informationen
  • Portfolioarbeit
  • Entwicklungsgespräche nach Terminvereinbarung
  • Elternabende zu verschiedenen Themen
  • Elternbeiratswahl
  • Hospitationsvormittage nach Absprache
  • Gemeinsame Feste und Feiern
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachdiensten
Was ist, wenn mein Kind erkrankt ist?

Da Kindern eine vertraute Umgebung und Ruhe beim Gesundwerden hilft, sollte es im Krankheitsfall zu Hause bleiben.

 

Wenn Ihr Kind in der Kita krank wird, rufen wir Sie an und bitten Sie, es abzuholen.

Was ist eine Erweiterte Schulische Betreuung (ESB)?

Die Betreuung findet in den Räumen der jeweiligen Schule und nur für die Schulkinder dieser Schule statt.
Dafür stehen Betreuungsräume, Fachräume oder multifunktional ausgestattete Klassenzimmer zur Verfügung.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

Rund um die Ernährung

Wir wollen allen Kindern die Möglichkeit bieten, gesundes Essen aus einem vielfältigen und abwechslungsreichen Nahrungsangebot auswählen und kennenlernen zu können.

Eine qualitativ hochwertige Verpflegung fördert die Gesundheit und erhält die Lern­- und Leistungsfähigkeit.
Dabei spielt die Ver­wendung von weitgehend unbelasteten Lebensmitteln aus ökologischer Landwirt­schaft und ein hoher Anteil an pflanzlichen Lebensmitteln eine wichtige Rolle.

Qualität

In der Mehrzahl unserer Einrichtungen wird von geschulten Kochkräften das Essen täglich frisch zubereitet.
Einige wenige Einrichtungen werden von Qualitätscaterern beliefert, da die Raumsi­tuation kein Kochen vor Ort zulässt.

Bildung

Das gemeinsame Essen in der Kita wird als Übungs- und Lernort für Gruppenprozesse wahrgenommen.
Hier werden wichtige Dinge wie Zusammengehörigkeitsgefühl, Solidarität, Spaß und Zusammenhalt gelebt.

Die Einnahme der Mahlzeiten ist immer ein kulturelles und soziales Ereignis, bietet Raum für Dialog (alltagsintegrierte Sprachförderung), fördert die Entwicklung von sozialen Kompetenzen und bietet Sicherheit in der Tagesstruktur. Daher ist es wichtig, genügend Zeit für die Mahlzeiten einzuräumen.

 

Die Bezugspersonen essen gemeinsam mit den Kindern die angebotenen Mahlzeiten und versuchen Neugierde für die Vielfalt der Nahrungsmittel zu wecken. So lernen Kinder vielfältiges und unter­schiedliches Essen kennen.

 

Ungesüßte Getränke stehen ihnen jederzeit zur Verfügung. Nebenbei lernen die Kinder, was die Zähne gesund hält, was sie kaputtmacht, und haben Gelegenheit, sich in Fingerfertigkeit zu üben.

Partizipation

Im Rahmen von Projek­ten haben sie die Möglichkeit, bei der Zubereitung der Speisen aktiv mitzuwirken und sind regelmäßig an den Vor­- und Nachbereitungen der Mahlzeiten (z. B. Tischdecken) beteiligt.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich ihrem Alter angemessen an der Speiseplan­gestaltung zu beteiligen.

 

Die Mitarbeiter:innen geben den Kindern Zeit, sich an das Kita-­Essen zu gewöhnen. Es besteht für die Kinder niemals Zwang zu essen, sie dürfen selbst bestimmen, was und wie viel der angebotenen Mahlzeiten sie essen möchten.

F

Welche Aufgaben hat die Fachberatung?

Die Fachberatung umfasst die Überwachung der Einhaltung der rechtsverbindlichen sowie fachlichen und pädagogischen Belange.

Damit ist diese Stelle ein zentrales und beständiges Element der Qualitätsentwicklung und -sicherung in unserem Träger.

 

Mehr Informationen zur Fachberatung finden Sie hier.

Hier geht es weiter zu unseren Ansprechpersonen in der Geschäftsstelle.

 

 

Wie ist die Betreuung in den Ferienzeiten?

In den hessischen Schulferien wird bis auf die vorher festgelegten Schließzeiten unser Betreuungsangebot aufrechterhalten.

Die Bekanntgabe über die Schließungszeiten des jeweils kommenden Jahres erfolgt im Dezember des laufenden Jahres, also so rechtzeitig, dass die jährliche Urlaubsplanung darauf abgestimmt werden kann.

 

Auch in unseren Schülerläden werden die Kinder von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr betreut – die genauen Öffnungszeiten finden Sie bei den einzelnen Einrichtungen.

Werden Flohmärkte veranstaltet?

Immer wieder veranstalten die Elternbeiräte unserer Einrichtungen Flohmärkte.

 

Die Termine entnehmen Sie bitte den Aushängen in den jeweiligen Einrichtungen und der Veröffentlichungen auf der Homepage (Termine) und in den Sozialen Medien.

Wie erfahre ich, ob es freie Plätze gibt?

Freie Plätze können im kindernetfrankfurt oder über die Infobörse des Stadtschulamtes Frankfurt erfragt werden.

 

 

Stadtschulamt Frankfurt

Seehofstr. 41 | 60594 Frankfurt
Tel. +49 69 / 212 36 564 | Fax +49 69 212 31 061
infoboerse.kitas@stadt-frankfurt.de

 

G

Wie sind die Beiträge bei Geschwisterkindern?

Besuchen mehrere Kinder von zusammenlebenden Zahlungspflichtigen Einrichtungen, für die der Elternbeitrag durch uns erhoben wird, so ist nur ein Elternbeitrag zu zahlen.
Hierbei wird der höchste Beitrag, der sich nach dem Einkommen und der Betreuungsart ergibt, erhoben.

Weiter Informationen finden Sie hier

I

Inklusion als menschenrechtlicher Auftrag

Der Sozialpädagogische Verein versteht Inklusion als menschenrechtlichen Auftrag, der sich aus der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der UN-Behindertenkonvention und der UN-Kinderrechtskonvention ergibt.

 

Weitere Informationen zum Thema Inklusion gibt es hier.

J

Auf der Suche nach einem Job bei uns?

Hier geht es zu den Stellenanzeigen.

K

Was ist ein Kinder- und Familienzentrum?

Kinder- und Familienzentren (kurz KiFaZ) sind ein Projekt der Stadt Frankfurt. Sie entstehen in Stadtteilen, in denen eine besondere Verdichtung sozialer Problemlagen vorherrscht.

 

Das KiFaZ Fechenheim wurde 2006 als Kooperationsmodell zwischen dem Sozpäd und dem Familien GesundheitsZentrum e. V. gegründet.

Es wurde von Anfang an als Kooperationsmodell entwickelt.

Das bedeutet: Die Leistungen im Rahmen der Betreuung, Bildung und Erziehung für Kinder im Alter von 0-10 Jahren werden mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Familien unter einem Dach entwickelt und angeboten.

So erhalten Familien niedrigschwellige Angebote „aus einer Hand“, die sie von der Schwangerschaft bis zum 10. Lebensjahr der Kinder umfassend und möglichst präventiv begleiten.

 

Mehr Informationen zu unseren Betreuungsformen gibt es hier.

Was ist ein Kinderladen?

Kinderläden nennen sich die Tageseinrichtungen für drei- bis sechsjährige Kinder.

Sie werden in eigens für sie an gemieteten und altersentsprechend ausgestatteten Räumen von qualifizierten Fachkräften täglich betreut.

Im Kinderladen werden, je nach Größe der Räumlichkeiten, fünfzehn bis maximal zwanzig Kinder betreut.

 

Mehr Informationen zu unseren Betreuungsformen gibt es hier.

Wer betreut die Kinder im Kinderladen?

Die Kindergruppe wird normalerweise von zwei qualifizierten Mitarbeiter:innen betreut, die oft noch von einer/m Vorpraktikant:in oder einer FSJ-Kraft unterstützt werden. Immer handelt es sich – den behördlichen Auflagen entsprechend – um ausgebildete Fachkräfte, das heißt: Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen, Diplompädagog:innen.

Was ist eine Krabbelstube?

Krabbelstuben nennen sich die Tageseinrichtungen für ein- bis vierjährige Kinder. Sie werden in eigens für sie angemieteten und altersentsprechend ausgestatteten Räumen von qualifizierten Fachkräften täglich betreut.
In der Krabbelstube werden 10 bis maximal 12 Kleinkinder in einer Gruppe betreut.

 

Mehr Informationen zu unseren Bereuungsformen gibt es hier.

Wer betreut die Kinder in der Krabbelstube?

Die Kindergruppe wird normalerweise von zwei qualifizierten Mitarbeiter:innen betreut, die oft noch von einer/m Vorpraktikant:in oder einer FSJ-Kraft unterstützt werden. Immer handelt es sich – den behördlichen Auflagen entsprechend – um ausgebildete Fachkräfte, das heißt: Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen, Diplompädagog:innen.

M

Muss ich für mein Kind einen Nachweis über einen Masernschutz erbringen?

Ja, für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, die neu in der Kita aufgenommen werden, müssen Eltern seit März 2020 einen Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gemäß den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) oder ein ärztliches Attest über Immunität gegen Masern/medizinische Kontraindikation erbringen.

P

Pädagogisches Konzept

Entsprechend der Grundhaltung des Sozialpädagogischen Vereins arbeitet jede Einrichtung in Anlehnung an das Rahmenkonzept des Trägers und orientiert am Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan sowie den Frankfurter Leitlinien für Kindertagesstätten inhaltlich selbständig.

 

Mehr Informationen zu unseren pädagogischen Schwerpunkten finden Sie hier.

R

Welche Rechtsansprüche habe ich?

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach § 24 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung.

Seit August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder zwischen vollendetem erstem und drittem Lebensjahr.

Demnach gibt es einen individuellen Rechtsanspruch auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz, jedoch besteht kein Anspruch auf den Besuch einer/s bestimmten Krippe oder Kindergartens bzw. einer bestimmten Kindertageseinrichtung.

 

Weitere Informationen zum trägerübergreifenden Aufnahmeverfahren in Frankfurt und zur Vormerkung bei dem Sozialpädagogischen Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V. finden sie unter dem Punkt „A“.

 

Eltern, die keinen Betreuungsplatz erhalten haben, können ihren Anspruch gegenüber dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Dezernat Bildung, Umwelt und Frauen geltend machen.

Informationen allgemein zum Kinderbetreuungsangebot aller Träger und die Übersicht über freie Plätze in Frankfurt stellt die Infobörse Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.

 

Infobörse Kindertageseinrichtungen

Stadtschulamt

Seehofstraße 41

60594 Frankfurt am Main

S

Was ist ein Schülerladen?

Der Schülerladen ist für Schulkinder. Hier erfolgt die Betreuung nach der Schule.

Die Kinder verbringen die schulfreien Nachmittage und zum Teil die Schulferien im Schülerladen.

Die Betreuung kann ab Schulbeginn und bis zum Ende der 4. Klasse in Anspruch genommen werden.

 

Mehr Informationen zu unseren Bereuungsformen gibt es hier.

Wie gestaltet sich die Sprachförderung?

Sprachförderung richtet sich an alle Kinder mit dem Ziel, deren kommunikative und sprachliche Kompetenzen zu verbessern und damit die Voraussetzung für ein gelingendes Miteinander und eine erfolgreiche Teilnahme am deutschen Bildungssystem zu schaffen.

 

In den Kitas, in denen Kinder bis zum Eintritt in die Schule betreut werden, wird von Anfang an auf der Grundlage einer vertrauensvollen Beziehung eine alltagsintegrierte und auf die sprachlichen Bedürfnisse der Kinder abgestimmte Unterstützung des Spracherwerbs angeboten. Die Sprechfreude wird angeregt und durch die bewusste sprachförderliche Gestaltung alltäglicher Situationen werden grundlegende strukturelle Fähigkeiten im Bereich von Wortschatz, Satzbau und Grammatik gefördert.

Durch frühe und vielfältige Erfahrungen mit Buch-, Medien-, Erzähl- und Schriftkultur entwickeln Kinder bereits vor ihrer Einschulung die Kompetenz, mit Schrift, Schriftsprache und Symbolsystemen umzugehen (Literacy).

 

Auch nach dem Eintritt in die Schule werden die sprachlichen Kompetenzen der Kinder im Hort weiterhin begleitet und unterstützt.

 

Für die pädagogischen Fachkräfte sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit den Eltern über die Sprachentwicklung ihres Kindes sowie die Möglichkeit der Unterstützung und Förderung eine wichtige Voraussetzung für ihre Arbeit.

U

Was muss ich bei einem Umzug veranlassen?

Bitte informieren Sie uns unverzüglich schriftlich per Post oder per E-Mail an betreuungsvertraege@sozpaed-verein.de.

 

In unseren Einrichtungen haben wir Änderungsformulare, die Sie hierfür nutzen können.

V

Wie ist mein Kind in den Einrichtungen versichert?

Ihr Kind ist in unseren Einrichtungen automatisch über die Unfallkasse Hessen mit Sitz in Frankfurt unfallversichert.

Dazu zählen auch Aktivitäten der Krabbelstube, des Kinder- oder Schülerladens außerhalb der Öffnungszeiten oder an anderen Orten wie z. B. Wanderungen, Ausflüge, Besichtigungen, Sportfeste, Feiern, Theaterbesuche. Auch auf den Wegen zur Kita und zurück nach Hause ist Ihr Kind versichert.

 

Nicht versichert sind hingegen rein private Tätigkeiten. Hierzu zählen z. B. private Unterbrechungen der Wege zur Einrichtung oder zurück nach Hause (Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Kita.

Falls Ihr Kind in der Kita oder bei einer dortigen Veranstaltung einen Unfall hat, wissen die Mitarbeiter:innen, was zu tun ist.

 

Passiert ein Unfall in der Einrichtung oder auf dem Weg zur Einrichtung bzw. nach Hause, teilen Sie der Ärztin/dem Arzt mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Kindertageseinrichtung handelt!

Bitte informieren Sie so schnell wie möglich die Einrichtung Ihres Kindes, damit der Unfall gemeldet werden kann!

Z

Wie kann ich Zuschüsse für die Gebühren erhalten?

Sollten Sie ein geringes Einkommen haben oder beispielsweise Sozialleistungen beziehen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe zu stellen.

 

Je nach Einzelfall wird geprüft, ob eine teilweise oder volle Übernahme der Gebühren möglich ist.